Die einfache & günstige WEEE-/ElektroG-Systemlösung
für Lampen & Leuchten

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DAS PROBLEM

Was ist WEEE?

Die europäische WEEE-Direktive [Waste Electrical and Electronic Equipment] regelt seit 2003 das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Produkten. Sie bildet den regulatorischen Rahmen für die konkrete Handhabung in den EU-Staaten. Aufgrund der Abhängigkeit von lokalen Rücknahme- und Verwertungsstrukturen, gibt es keine europaweite Umsetzung der WEEE-Richtlinie. Jedes Mitgliedsland der EU hat daher seine eigene Gesetzgebung zur Elektroschrott-Entsorgung, für die jeweils eine individuelle Konformitätslösung erforderlich ist.

Was ist das Elektrogesetz?

Das Elektrogesetz [ElektroG] ist die deutsche Umsetzung der WEEE-Direktive. Es trat im Jahr 2005 in Kraft und wurde von 2015-2018 novelliert. Dem zentralen Verursacherprinzip folgend, legt es vor allem dem Erstinverkehrbringer von neuen Elektro(nik)geräten umfangreiche Anforderungen und Pflichten auf, darunter vor allem die volle Kostenübernahme für die Rücknahme und Entsorgung. Zuständig als Gemeinsame Stelle ist die Stiftung EAR®. Der Novellierung von WEEE2 folgend, beinhaltet das ElektroG2 wichtige Anpassungen hinsichtlich der betroffenen Produkte, der Kategorisierung und neuer Rücknahmeangebot für Altgeräte.

Wer muss handeln?

  • Hersteller: Produzenten von Lampen & Leuchten in Deutschland,
  • Importeure: Wiederverkäufer, die Lampen & Leuchten nach Deutschland einführen und erstmalig hier auf den Markt bringen,
  • OEM-Hersteller: Anbieter, die auf Lampen & Leuchten ihre Marke aufbringen und in Deutschland verkaufen,
  • “Distance Seller”: Nationale und internationale Unternehmen, die Lampen & Leuchten direkt an private Endverbraucher in der EU verkaufen, z.B. über das Internet,
  • Händler: Wiederverkäufer, die nicht ordnungsgemäß registrierte Lampen & Leuchten im Sortiment haben (Vertreiberregel).

Welche Produkte sind betroffen?

Lampen

KategorieBeispieleRegistrierungspflichtig?
GlühlampenGlühbirnen (GU10, E14, E27 usw.)Nein
HalogenlampenHalogenlampen (MR16, GU10, E27 usw.)Nein
LED-LampenLED-Lampen (E14, E27 usw.)Ja
Hoch- und Niederdruck-
Gasentladungslampen
Stabförmige Leuchtstofflampen (TL), Leuchtstofflampen verschiedener Bauformen, Energiesparlampen mit Standardfassungen (E14, E27 usw.), HM-Lampen, HI-Lampen, HS-LampenJa
Xenon-LampenXenonlampen für Spezialanwendungen, Xenonlampen für FahrzeugeJa

Leuchten

KategorieBeispieleRegistrierungspflichtig?
Leuchten mit fest
eingebauten LEDs
Taschenlampen (LED), LED-Strips, Lichterketten (LED), Weihnachtsbeleuchtung (LED), Fahrradbeleuchtung (LED), Disko-/Effektleuchten (LED), Schreibtischleuchten (LED), Hängeleuchten (LED), Stehleuchten (LED), Stimmungsleuchten (LED), Gartenleuchten (LED), Außenleuchten (LED)Ja
Leuchten mit fest eingebauten Lampen (außer LEDs)Lichtschläuche, LichterkettenJa*
Leuchten mit Fassungen für Lampen, sonstige Leuchten für private HaushalteTaschenlampen, Lichterketten, Fahrradbeleuchtung, Disko-/Effektbeleuchtung, Schreibtischleuchten, Pendelleuchten, Stehleuchten, Gartenleuchten, AußenleuchtenJa*
* Seit Inkrafttreten des ElektroG2 mit Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016.

Was ist zu tun?

Der Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer muss die Konformität [Product Compliance] seiner Produkte entlang der folgenden drei Kategorien sicherstellen, bevor er diese erstmalig in Deutschland anbieten und verkaufen kann:

No Compliance – No Market!

Welche Strafen drohen?

  • Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbskontrolleure
  • Bußgelder bis zu EUR 100.000 pro Einzelfall
  • Vertriebsverbot bis zur Nachbesserung der Product Compliance
  • Rückruf der betroffenen Produkte
  • Gewinnabschöpfung von Verkaufserlösen
  • Übertragung des Risikos dieser Strafen auf Händlerkunden [Vertreiberregel]

DIE LÖSUNG

Ex-LAMP® – Alles aus einer Hand

Die Komplexität des deutschen Elektrogesetzes und die komplizierte Handhabung stellen betroffene Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Eine eigene Lösung muss ein Vielzahl von Anforderungen und Verpflichtungen abdecken. Es gibt viele verschiedene Ansprechpartner, Lieferanten und Kostenstellen. Dies alles bindet viel Zeit und verursacht hohe Kosten. Hinzu kommt, dass die finanziellen Aufwände kaum verbindlich im Voraus zu kalkulieren sind. Fehler bei der Umsetzung und die Dynamik der Rahmenbedingungen bergen ein hohes Risiko für Hersteller und Händler. Ex-LAMP® bündelt Leistungen für alle Anforderungen aus dem deutschen Elektrogesetz in einer Komplettlösung:

FAQ

Derjenige der erstmalig Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland “in Verkehr bringt”, also beispielsweise verkauft, vermietet oder verschenkt. Wer als Händler solche Produkte ohne Registrierung anbietet, kann genauso bestraft werden, wie ein Hersteller.
Glüh- und Halogenlampen sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Aktuell gilt auch noch eine Ausnahme für “Leuchten in Haushalten”, d.h. Leuchten mit Standardfassungen für Lampen. LED-Produkte sind jedoch schon jetzt registrierungspflichtig. Übrigens fällt auch Zubehör wie Lichtsteuerungen unter das Elektrogesetz!
Ja. Aktuell sind nicht nur LED-Lampen, sondern auch Leuchten mit fest verbauten LEDs WEEE-registrierungspflichtig.
Spätestens, wenn eine Lampe oder Leuchte im Anwendungsbereich des Elektrogesetzes erstmalig in Deutschland in Verkehr gebracht wird, muss die Registrierung aktiv sein. Sogar das Anbieten in Katalogen, im Internet oder auf Messen darf nicht mehr ohne WEEE-Registrierungsnummer erfolgen!
Nein, jeder Erstinverkehrbringer muss seinen Anteil der in Verkehr gebrachten Produkte unter der jeweiligen Marke und Geräteart registrieren.
Ja. Keinesfalls genügt es, nur mit einer einzigen Registrierung die WEEE-Registrierungsnummer zu erlangen, wenn noch weitere Marken oder Gerätearten in Verkehr gebracht werden.
Nein! Je nach Vertriebsweg müssen Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten, aber auch in vielen anderen Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft wie Schweiz oder Norwegen, eigene Konformitäts- und Rücknahmelösungen für Lampen, Leuchten und Zubehörtechnik einrichten. Sprechen Sie uns an, um Ihre konkreten Anforderungen zu bestimmen.
Wie alle Abfall-relevanten EU-Direktiven, wurde auch die WEEE-Richtlinie national veranlagt, d.h. jedes Mitgliedsland der Europäischen Union hat seine eigene entsprechende Gesetzgebung und Rücknahmesituation. Im Markt treten zwar Anbieter von sogenannten “paneuropäischen Rücknahmesystemen” auf. In der Praxis existiert jedoch bisher keine EU-weite WEEE-Rücknahmelösung (und es ist zweifelhaft, ob es je eine solche geben wird).

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