Die einfache & günstige WEEE-/ElektroG-Systemlösung
für Lampen & Leuchten
DAS PROBLEM
Was ist WEEE?
Die europäische WEEE-Direktive [Waste Electrical and Electronic Equipment] regelt seit 2003 das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Produkten. Sie bildet den regulatorischen Rahmen für die konkrete Handhabung in den EU-Staaten. Aufgrund der Abhängigkeit von lokalen Rücknahme- und Verwertungsstrukturen, gibt es keine europaweite Umsetzung der WEEE-Richtlinie. Jedes Mitgliedsland der EU hat daher seine eigene Gesetzgebung zur Elektroschrott-Entsorgung, für die jeweils eine individuelle Konformitätslösung erforderlich ist.
Was ist das Elektrogesetz?
Das Elektrogesetz [ElektroG] ist die deutsche Umsetzung der WEEE-Direktive. Es trat im Jahr 2005 in Kraft und wurde von 2015-2018 novelliert. Dem zentralen Verursacherprinzip folgend, legt es vor allem dem Erstinverkehrbringer von neuen Elektro(nik)geräten umfangreiche Anforderungen und Pflichten auf, darunter vor allem die volle Kostenübernahme für die Rücknahme und Entsorgung. Zuständig als Gemeinsame Stelle ist die Stiftung EAR®. Der Novellierung von WEEE2 folgend, beinhaltet das ElektroG2 wichtige Anpassungen hinsichtlich der betroffenen Produkte, der Kategorisierung und neuer Rücknahmeangebot für Altgeräte.
Wer muss handeln?
Welche Produkte sind betroffen?
Lampen
Kategorie | Beispiele | Registrierungspflichtig? |
Glühlampen | Glühbirnen (GU10, E14, E27 usw.) | Nein |
Halogenlampen | Halogenlampen (MR16, GU10, E27 usw.) | Nein |
LED-Lampen | LED-Lampen (E14, E27 usw.) | Ja |
Hoch- und Niederdruck- Gasentladungslampen | Stabförmige Leuchtstofflampen (TL), Leuchtstofflampen verschiedener Bauformen, Energiesparlampen mit Standardfassungen (E14, E27 usw.), HM-Lampen, HI-Lampen, HS-Lampen | Ja |
Xenon-Lampen | Xenonlampen für Spezialanwendungen, Xenonlampen für Fahrzeuge | Ja |
Leuchten
Kategorie | Beispiele | Registrierungspflichtig? |
Leuchten mit fest eingebauten LEDs | Taschenlampen (LED), LED-Strips, Lichterketten (LED), Weihnachtsbeleuchtung (LED), Fahrradbeleuchtung (LED), Disko-/Effektleuchten (LED), Schreibtischleuchten (LED), Hängeleuchten (LED), Stehleuchten (LED), Stimmungsleuchten (LED), Gartenleuchten (LED), Außenleuchten (LED) | Ja |
Leuchten mit fest eingebauten Lampen (außer LEDs) | Lichtschläuche, Lichterketten | Ja* |
Leuchten mit Fassungen für Lampen, sonstige Leuchten für private Haushalte | Taschenlampen, Lichterketten, Fahrradbeleuchtung, Disko-/Effektbeleuchtung, Schreibtischleuchten, Pendelleuchten, Stehleuchten, Gartenleuchten, Außenleuchten | Ja* |
* Seit Inkrafttreten des ElektroG2 mit Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016. |
Was ist zu tun?
Der Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer muss die Konformität [Product Compliance] seiner Produkte entlang der folgenden drei Kategorien sicherstellen, bevor er diese erstmalig in Deutschland anbieten und verkaufen kann:
No Compliance – No Market!
Welche Strafen drohen?
DIE LÖSUNG
Ex-LAMP® – Alles aus einer Hand
Die Komplexität des deutschen Elektrogesetzes und die komplizierte Handhabung stellen betroffene Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Eine eigene Lösung muss ein Vielzahl von Anforderungen und Verpflichtungen abdecken. Es gibt viele verschiedene Ansprechpartner, Lieferanten und Kostenstellen. Dies alles bindet viel Zeit und verursacht hohe Kosten. Hinzu kommt, dass die finanziellen Aufwände kaum verbindlich im Voraus zu kalkulieren sind. Fehler bei der Umsetzung und die Dynamik der Rahmenbedingungen bergen ein hohes Risiko für Hersteller und Händler. Ex-LAMP® bündelt Leistungen für alle Anforderungen aus dem deutschen Elektrogesetz in einer Komplettlösung:
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